Wer als Medizinerin oder Mediziner in einem Schweizer Spital oder einer Praxis praktizieren will, muss zahlreiche Hürden nehmen. Nach dem erfolgreichen Master-Studium wartet zunächst die eidgenössische Prüfung für Humanmedizin. Erst das Bestehen dieses zweiteiligen Tests erlaubt den nächsten Schritt zu gehen und sich als Assistenzarzt zum Facharzt weiterbilden zu lassen. Eine nicht bestandene Einzelprüfung dar maximal zweimal wiederholt werden.
Aufbau: zwei Teilprüfungen
Die gesamte Prüfung besteht auf zwei Teilprüfungen:
1. Theoretische Prüfung
Die theoretische bzw. schriftliche Prüfung dauert zwei halbe Tage und enthält 300 Fragen, mit denen klinische Kenntnisse abgefragt werden.
2. Praktische Prüfung
An 12 Stationen werden die Prüflinge auf ihre praktischen Fähigkeiten hin getestet. Dieser praktische Teil dauert einen halben Tag. Pro Fall (Station) stehen etwa 5 bis 10 Minuten Zeit zur Verfügung.
Zulassung und Anmeldung zum Prüfungstermin: Infos für Schweizer Studierende und ausländische Bewerber
In der Regel gibt es eine Anmeldefrist von Dezember bis Ende März. Die Anmeldung erfolgt gewöhnlich über ein Onlineformular. Die Prüfungen finden an verschiedenen Standorten in der Schweiz zur gleichen Zeit und zu gleichen Bedingungen statt.
Berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen, sind alle Personen, die erfolgreich ein Medizinstudium in der Schweiz abgeschlossen haben oder über ein ausländisches Diplom verfügen.
Wichtige Links:
> Zur Anmeldung
> Anerkennung EU-/EFTA-Diplom
> Anerkennung Nicht-EU-/EFTA-Diplom
Kosten
Nicht nur das Medizinstudium ist mit Kosten verbunden, auch die Prüfung ist mit Kisten verbunden:
Anmeldegebühr: CHF 200.-
Prüfungsgebühr: CHF 1500.-
Ausdruck vom Diplom (nicht obligatorisch): CHF 500.-
Wie geht’s weiter?
Wer die Prüfung geschafft hat, darf als Arzt unter Anleitung fertig ausgebildeter Fachärzte praktizieren. Eine selbstständige Behandlung ist erst erlaubt, wenn der Facharzttitel erworben wurde. Hier stehen verschiedene Fachbereiche zur Verfügung. Auch hier steht mit der Facharztprüfung ein erneuter Test nach der mindestens 5-jährigen Facharztweiterbildung an.
