Pflegekräfte und Ärzte: Ausländische Ausbildung in der Schweiz anerkennen lassen

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Sie spielen mit dem Gedanken, sich in der Schweiz im medizinischen Bereich zu bewerben - haben aber Sorge, dass ihre Ausbildung bzw. Ihr Diplom nicht anerkannt wird? In der Regel ist dies problemlos möglich, da sich die Ausbildungsstandards im deutschsprachigen Raum stark ähneln. Dennoch muss der Ablauf eingehalten werden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Das bedeutet: Zuerst Pre-Check, dann Anerkennung, dann Bewerbung und Jobantritt.

Ablauf für Pflegekräfte | Ablauf der Anerkennung für Mediziner

Der Ablauf für ausländische Pflegefachkräfte

Schritt für Schritt zur offiziellen Anerkennung Ihres deutschen oder österreichischen Abschlusses in der Schweiz. 

Schritt 1: Pre-Check

Mit dem Pre-Check beim Schweizer Roten Kreuz (SRK) gehen Sie auf Nummer sicher. Die Vorabprüfung kostet Sie nichts und dauert etwa einen Monat. Sie werden dabei informiert, in welchem Status Sie in der Schweiz eingestuft werden. Der Pre-Check kann ganz einfach online beantragt werden.

Folgende Dokumente sollten Sie bereit halten:

  • Lebenslauf
  • gültiger Pass / Personalausweis
  • Urkunde/n Ihrer Ausbildung / Ihres Diploms / Ihrer Abschlüsse
  • Bescheinigung, dass Sie zur Ausübung Ihres Berufs berechtigt sind

> Hier geht’s zum kostenlosen Pre-Check

Schritt 2: Anerkennung

Ist der Pre-Check erfolgreich, geben Sie die Anerkennung beim Roten Kreuz in Auftrag. Wichtig: Diese dauert bis zu 4 Monate. Sie sollten sich also frühzeitig darum kümmern, damit Sie auch zeitnah einen Job in der Schweiz antreten können. 

Kosten: Die Anerkennung Ihrer Ausbildung schlägt mit etwa 550 Franken zu Buche. Je nach Prozedere kann die Anerkennung bis zu 1’130 Franken kosten. Gerne übernehmen wir die Hälfte dieser Kosten nach erfolgreicher Vermittlung. Bewahren Sie dazu bitte alle Rechnung auf, die Ihnen im Laufe des Anerkennungsprozesses vom SRK übermittelt werden. 

Schritt 2.1: Ausgleichsmassnahmen (bei starken Abweichungen)

Teilweise kommt es vor, dass ausländische Ausbildungen stark von den Schweizerischen Standards abweichen. Ist dies im Pre-Check diagnostiziert worden, kann man von Ihnen entsprechende Ausgleichsmassnahmen fordern - dazu zählen beispielsweise:

  • ein Anpassungslehrgang
  • ein Anpassungslehrgang und eine Zusatzausbildung
  • eine Eignungsprüfung

Schritt 3: Bewerbung

Mit der Anerkennung in der Tasche können Sie sich nun bei einer Schweizer Einrichtung bewerben. Tipp: Nehmen Sie bereits frühzeitig Kontakt zu uns auf - gerne bereits nach einem erfolgreichen Pre-Check. So können wir Sie nach erfolgreicher Anerkennung gegebenenfalls schneller vermitteln.

Der Ablauf für ausländische Ärztinnen & Ärzte

Bei universitären Gesundheitsberufen ist nicht das SRK, sondern das Bundesamt für Gesundheit bzw. die Medizinalberufekommission MEBEKO die korrekte Anlaufstelle. Es gilt: Grundlegend sind die Masterabschlüsse und Weiterbildungstitel (also Facharzttitel) denen in der Schweiz gleichgestellt. 

Kontaktaufnahme oder vereinfachte Meldung

Wer aus einem EU-/EFTA-Staat stammt, dort einen Abschluss gemacht hat und maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeitet, braucht auf Basis des Personenfreizügigkeitsabkommens nur eine Meldung abzugeben.

Wer hingegen länger bleibt (auch aus EU-/EFTA-Staaten) oder nicht aus dem EU-/EFTA-Raum einreist, sollte vorab Kontakt zum Bundesamt für Gesundheit aufnehmen:

Bundesamt für Gesundheit BAG
Medizinalberufekommission MEBEKO
Schwarzenburgstrasse 157
CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)58 462 94 83
E-Mail: mebeko@bag.admin.ch

  • Ein abgeschlossenes Medizinstudium samt Staatsexamen in Deutschland oder Österreich wird in der Regel in der Schweiz anerkannt.
  • Es ist ausländischen Bewerbern zudem möglich, nach einem Masterstudium in Deutschland die Eidgenössische Prüfung für Humanmedizin in der Schweiz abzulegen.
  • Bereits erfolgreiche Facharztweiterbildungen in Deutschland oder Österreich werden ebenso problemlos in der Schweiz anerkannt.

Links und Dokumente:

Antragsformular - Direkte Anerkennung eines Weiterbildungstitels
Antragsformular - Direkte Anerkennung eines Diploms 

Wir zahlen 50 % der Kosten für die Anerkennung

Wir übernehmen die Hälfte der Kosten, die Ihnen für die Anerkennung Ihrer Ausbildung in der Schweiz entstehen. Nach dem kostenlosen Pre-Check verlangt das SRK zwischen 550 und 1'130 Franken für die vollständige Anerkennung. Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme von 50% ist eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Person durch unsere Agentur.

Beispiele anerkennbarer Berufe / Berufsfelder

  • Biomedizinische Analytik
  • Dentalhygiene
  • Ergotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Fachfrau Gesundheit / Fachmann Gesundheit
  • Geburtshilfe/Hebamme
  • Medizinische Masseurin / Medizinischer Masseur
  • Medizinisch-technische Radiologie
  • Naturheilpraktikerin oder Naturheilpraktiker
  • Operationstechnik
  • Optometrie
  • Orthoptik
  • Osteopathie
  • Pflege
  • Physiotherapie
  • Podologie Niveau Sekundarstufe II
  • Podologie Höhere Fachschule (HF)
  • Rettungssanität
  • Transportsanität

Hilfe des SRK Fachteams Anerkennung Gesundheitsberufe

Das Schweizerische Rote Kreuz beantwortet Ihre Fragen rund um die Anerkennung Ihrer Abschlüsse telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr. Sie erreichen die Expertinnen und Experten unter folgender Rufnummer: +51 58 400 44 84

> Online-Infoseite des SRK zur Anerkennung ausländischer Diplome

Weiterführende Angebote der SuisseKasse GmbH

Kontakt

Gemeinsam mit meinem Team bin ich persönlich für Sie da. Bewerben Sie sich noch heute oder fordern Sie eine unverbindliche Beratung an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:30 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Wichtig: Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben, sollten Sie bereits einen erfolgreichen Pre-Check zur Anerkennung Ihrer Ausbildung abgeschlossen haben.

kmb

Klara-Marie Beringmeyer
Büro | Kommunikation

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Von Quereinstieg bis Führungsqualifikation

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